Allgemeine Geschäftsbedingungen (Seenland Fussballschule) für Camps, Tagesfahrten und andere Veranstaltungen

 

 

1.    Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot des Veranstalters bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax, oder „online“ vorgenommen werden. Für jeden Teilnehmer muss eine eigene Anmeldung vorliegen. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung zustande, die per E-Mail oder SMS erfolgen kann. Auch der Erhalt der Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung.

 

2.    Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können, je nach Leistungsbeschreibung, Mädchen und Jungen in der angegebenen Altersklasse. Die Teilnehmer müssen nicht Mitglied eines Fußballvereins sein.

Bedingung zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer und dessen erziehungsberechtigte Eltern einwilligen, Gefahren gegen die Person des Teilnehmers und sein Eigentum selbst zu tragen, die sich aus der Durchführung des Trainingsbetriebes ergeben und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Trainingsbetrieb durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an Fußballcamps ist, dass der Teilnehmer schwimmen kann.

 

3.    Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf den Seiten www.fussball-ferien.com, (facebook, instagram etc.) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung.

 

4.    Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Camp in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

 

5.    Bezahlung

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung.

Nach Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 EUR fällig (gilt nur für Camps). Der Restbetrag ist zu dem, auf der Rechnung genannten Zeitpunkt fällig.

 

6.    Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

·        Für Camps:

Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Campbeginn werden 25,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Campbeginn werden 30% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Campbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Campteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

 

·        Für Tagesfahrten:

Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Beginn werden 5,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Tage vor Beginn werden 30% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten 48 Stunden vor Beginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Teilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

 

·        Für Trainingskurse:

Es werden 5,00 EUR als Bearbeitungsgebühr erhoben.

Wird die Teilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

 

Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

 

7.    Durchführung von Camps und Fahrten

Für die Dauer der Leistung des Veranstalters übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Leiter die Aufsichtspflichten und - rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer werden umfassend belehrt.

 

Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass:

-      der Teilnehmer baden/schwimmen darf, auch wenn  es sich nicht um eine offizielle Badestelle handelt, und/oder kein Bademeister/Rettungsschwimmer anwesend ist,

-      sich der Teilnehmer in der Freizeit selbständig im Veranstaltungsort (im Umkreis von 500 Metern) bewegen darf,

-      der Teilnehmer sich in einem Stadion (Objekt der besuchten Sportveranstaltung) oder einer besuchten Freizeiteinrichtung selbständig bewegen darf.

Voraussetzung ist eine umfassende Belehrung durch den Leiter bzw. seine Mitarbeiter.

 

Für Camps: Nachtruhe ist i.d.R. um 22:45 Uhr. Es ist keine Nachtwache gegeben. Die Teilnehmer dürfen sich während der Nachtruhe nicht aus dem Objekt entfernen.

Die Teilnehmer haben sich bei Verlassen des Objektes abzumelden und auf der Anwesenheitsliste (Magnettafel) ab- bzw. anzumelden.

Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer und Betreuer Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Campleiter oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training, einzelnen Programmpunkten oder dem gesamten Camp auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Campleiter, seinem Bevollmächtigten bzw. dem Veranstalter.

 

Umgang mit Mobiltelefonen und Smartphones:

Die Mitnahme von Mobiltelefonen und Smartphones (u.a. Kommunikationstechnik) in unsere Camps ist nicht verboten. Der Veranstalter rät jedoch von einer Mitnahme ab!

Die Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones obliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung, und Haftung bzgl. der Nutzung ab.

 

Die Mitführung und Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones ist nicht gestattet, während:

-      der Nachtruhe (Die Geräte sind auszuschalten!),

-      des Trainings,

-      anderer Gruppenativitäten.

 

8.    Angaben über den Gesundheitszustand bei Camps und Sportveranstaltungen

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können.
Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich, bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Campbeginn den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während der Maßnahme sind dem jeweiligen Leiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung führen.

 

9.    Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

 

9.1. Camps

 

a) bis 2 Wochen vor einem Camp

Wird ein Camp vom gastgebenden Verein oder dem Veranstalter mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keinen Ersatztermin anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

 

b) Einhaltung der Campregeln

Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

 

9.2. Tagesfahrten

 

Der Veranstalter kann mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl die Fahrt bis eine Woche vor Beginn absagen. Dem Kunden wird ein Ersatztermin angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keinen Ersatztermin anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

 

Werden durch Dritte wichtige Bestandteile des Fahrtprogramms (z.B. Fußballspiele) abgesagt, kann der der Veranstalter die Fahrt jederzeit ersatzlos absagen. Der Kunde erhält den gezahlten Beitrag zurück

 

10. Haftung des Anbieters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Vorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Leistungen.
Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach seinen Leistungen.

 

11. Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für mitgeführte elektronische Geräte wie z.B. Mobiltelefone, MP3 Player, Fotoapparate, Spielekonsolen etc.

 

12. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

 

13. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

 

14. Foto- und Filmrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

 

15. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

 

Freienhufen, den 25. Oktober 2024