Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Fussballschule Dresden
(Auszeit e.V.) für Fußballcamps
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fussballschule Dresden (Auszeit e.V. - nachstehend Anbieter
genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die
Anmeldung kann per Post, Fax, oder „online“ vorgenommen werden. Für jeden
Teilnehmer muss eine eigene Anmeldung vorliegen. Der Vertrag kommt mit der
Teilnahmebestätigung zustande, die per E-Mail oder SMS erfolgen kann. Auch der
Erhalt der Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung.
2. Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können, je nach Leistungsbeschreibung,
Mädchen und Jungen in der angegebenen Altersklasse. Die Teilnehmer müssen nicht
Mitglied eines Fußballvereins sein.
Vorraussetzung ist jedoch, dass der Teilnehmer schwimmen
kann.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und
den Internetdarstellungen auf der Seite www.fussball-ferien.com sowie aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum von zwei Wochen
vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige
Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.
5. Bezahlung
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine
Rechnung. Nach Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 EUR
fällig. Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Campbeginn fällig.
6. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der
Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der
Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als
angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten
Teilnehmer:
Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Campbeginn werden 20,00 Euro als
Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Campbeginn
werden 30% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen
vor Campbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Campteilnahme,
aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf
Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den
Veranstalter erloschen.
7. Durchführung
Für die Dauer der Leistung der Fussballschule Dresden übertragen die
Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Campleiter die Aufsichtspflichten und -
rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit
einverstanden, dass:
-
der Teilnehmer baden/schwimmen darf, sofern es sich um eine
offizielle Badestelle handelt, auch wenn kein Bademeister/Rettungsschwimmer
anwesend ist,
-
sich der Teilnehmer in der Freizeit selbständig im
Veranstaltungsort (im Umkreis von 750 Metern um die Unterkunft) bewegen darf,
Voraussetzung ist eine umfassende Belehrung
durch den Campleiter bzw. seine Mitarbeiter.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der
Trainer und Betreuer Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so
hat der Campleiter oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer
vom Training, einzelnen Programmpunkten oder dem gesamten Camp auszuschließen.
Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen
Campleiter, seinem Bevollmächtigten oder dem Verein Auszeit e.V.
8. Angaben über den
Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich
voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren
können.
Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich)
und zum jeweiligen Campbeginn den jeweiligen Leiter oder seinen
Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich)
und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps sind
dem jeweiligen Campleiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und
können zum Ausschluss aus der Leistung der Fussballschule
Dresden führen.
9. Rücktritt und
Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor
Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der
Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp
Wird ein Camp vom gastgebenden Verein oder
der Fussballschule Dresden mangels Erreichen der
Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten.
Kann der Anbieter dem Kunden keinen Ersatztermin anbieten, bekommt der Kunde
die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der
Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
b) Einhaltung der Campregeln
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei
Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus,
etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
10. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Wegen Wetter- oder sonstig bedingter
Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme
durch die Campteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen
übernimmt die Fussballschule Dresden keine Haftung.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von
ausgefallenen Trainingsstunden.
Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Fussballschule
Dresden übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder
Dritten. Die Fussballschule Dresden haftet
ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen
der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach
ihren Leistungen.
11. Beschränkung der
Haftung
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter
ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch
oder Diebstahl.
12. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und
haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre
Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen
des Teilnehmers.
13. Medizinische
Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der
Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw.
seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und
Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport
zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung
eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine
Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
14. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen
Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den
Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter
verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und
zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen
Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen
oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
15. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen
Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz
des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend. Anbieter: Auszeit
e.V. – Fussballschule Dresden, Hainbuchenstraße 4,
01169 Dresden