Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Vereins Auszeit e.V. (Fussballschule Dresden,
Speed4-Dresden) für Camps, Tagesfahrten und andere Veranstaltungen)
Vorbemerkungen:
Mobiltelefone, Spielekonsolen
u.a. elektronische Geräte sind in unseren Camps nicht erwünscht!
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein
Angebot des Vereins Auszeit e.V. - nachstehend Veranstalter genannt - bietet
der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per
Post, Fax, oder „online“ vorgenommen werden. Für jeden Teilnehmer muss eine
eigene Anmeldung vorliegen. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung
zustande, die per E-Mail oder SMS erfolgen kann. Auch der Erhalt der Rechnung
gilt als Teilnahmebestätigung.
2. Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können,
je nach Leistungsbeschreibung, Mädchen und Jungen in der angegebenen
Altersklasse. Die Teilnehmer müssen nicht Mitglied eines Fußballvereins sein.
Bedingung
zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer und dessen erziehungsberechtigte Eltern
einwilligen, Gefahren gegen die Person des Teilnehmers und sein Eigentum selbst
zu tragen, die sich aus der Durchführung des Trainingsbetriebes ergeben und
keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den
Trainingsbetrieb durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.
Voraussetzung für die Teilnahme
an Fußballcamps ist, dass der Teilnehmer schwimmen kann.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den
Prospekten und den Internetdarstellungen auf den Seiten www.fussball-ferien.com, www.fussballschule-dresden.de
bzw. www.speedflipper-dresden.com
sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung.
4. Leistungs-
und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen
einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
Erfolgt die Anmeldung zu einem Camp in einem Zeitraum von zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige
Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.
5. Bezahlung
Nach der Anmeldung erhalten
Sie eine Rechnung.
Nach Erhalt der Rechnung wird
eine Anzahlung in Höhe von 50 EUR fällig (gilt nur für Camps). Der Restbetrag
ist zu dem, auf der Rechnung genannten Zeitpunkt fällig.
6. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der
Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der
Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als
angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten
Teilnehmer:
·
Für Camps:
Bei Abmeldung bis sechs
Wochen vor Campbeginn werden 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei
einem Rücktritt bis drei Wochen vor Campbeginn werden 30% des Teilnahmepreises
fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Campbeginn abgesagt, sind
50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Campteilnahme, aus welchen
Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
·
Für Tagesfahrten:
Bei Abmeldung bis 7 Tage vor
Beginn werden 5,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis
drei Tage vor Beginn werden 30% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der
letzten 48 Stunden vor Beginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu
entrichten. Wird die Teilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen,
besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
·
Für Trainingskurse:
Es werden 5,00 EUR als
Bearbeitungsgebühr erhoben.
Wird die Teilnahme, aus
welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Mit der Absage bzw. dem
Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
7. Durchführung
von Camps und Fahrten
Für die Dauer der Leistung
des Veranstalters übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Maßnahmeleiter die Aufsichtspflichten und - rechte, die
dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer werden
umfassend belehrt.
Die Erziehungsberechtigten
erklären sich damit einverstanden, dass:
-
der Teilnehmer baden/schwimmen darf, auch
wenn es sich nicht um eine offizielle
Badestelle handelt, und/oder kein Bademeister/Rettungsschwimmer anwesend ist*,
-
sich der Teilnehmer in der Freizeit
selbständig im Veranstaltungsort (im Umkreis von 500 Metern) bewegen darf,
-
der Teilnehmer sich in einem Stadion (Objekt
der besuchten Sportveranstaltung) oder einer besuchten Freizeiteinrichtung
selbständig bewegen darf.
Voraussetzung ist eine umfassende
Belehrung durch den Leiter bzw. seine Mitarbeiter.
Für Camps: Nachtruhe ist
i.d.R. um 22:45 Uhr. Es ist keine Nachtwache gegeben. Die Teilnehmer dürfen
sich während der Nachtruhe nicht aus dem Objekt entfernen.
Die Teilnehmer haben sich bei
Verlassen des Objektes abzumelden und auf der Anwesenheitsliste (Magnettafel)
ab- bzw. anzumelden.
Die Teilnehmer haben den
Anweisungen der Trainer und Betreuer Folge zu leisten. Werden deren Weisungen
nicht befolgt, so hat der Campleiter oder sein Bevollmächtigter die
Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training, einzelnen Programmpunkten oder dem
gesamten Camp auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung
des bezahlten Betrages.
Die Umsetzung der angebotenen
Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Campleiter, seinem Bevollmächtigten
oder dem Verein Auszeit e.V.
8. Angaben
über den Gesundheitszustand bei Camps und Sportveranstaltungen
Die Teilnehmer müssen gesund
und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne
Einschränkungen absolvieren können.
Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich, bei der Anmeldung (schriftlich)
und zum jeweiligen Campbeginn den jeweiligen Leiter oder seinen
Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich)
und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während der Maßnahme
sind dem jeweiligen Leiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und
können zum Ausschluss aus der Leistung führen.
9. Rücktritt
und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in
folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder
nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
9.1. Camps
a) bis 2 Wochen vor einem Camp
Wird ein Camp vom gastgebenden
Verein oder dem Veranstalter mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
abgesagt, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Kann der Anbieter dem
Kunden keinen Ersatztermin anbieten, bekommt der Kunde die gesamte
Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der
Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
b) Einhaltung der Campregeln
Der Anbieter behält sich das
Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss,
Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
9.2. Tagesfahrten
Der Veranstalter kann mangels
Erreichen der Mindestteilnehmerzahl die Fahrt bis eine Woche vor Beginn
absagen. Dem Kunden wird ein Ersatztermin angeboten. Kann der Anbieter dem
Kunden keinen Ersatztermin anbieten, bekommt der Kunde die gesamte
Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der
Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
Werden durch Dritte wichtige
Bestandteile des Fahrtprogramms (z.B. Fußballspiele) abgesagt, kann der der
Veranstalter die Fahrt jederzeit ersatzlos absagen. Der Kunde erhält den
gezahlten Beitrag zurück
10. Haftung
des Anbieters
Der Veranstalter haftet im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte
Vorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Wegen Wetter- oder sonstig
bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur
Teilnahme durch die Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen
übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch
auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Leistungen.
Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt
keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Der
Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den
jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art
vor, während und nach seinen Leistungen.
11. Beschränkung
der Haftung
Ein Schadenersatzanspruch
gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Keine Haftung besteht
außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
Der Anbieter übernimmt keine
Haftung für mitgeführte elektronische Geräte wie z.B. Mobiltelefone, MP3
Player, Fotoapparate, Spielekonsolen etc.
12. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss
kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre
Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen
des Teilnehmers.
13. Medizinische
Versorgung
Wird ein Teilnehmer während
der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer
bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und
Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport
zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung
eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine
Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
1. Foto-
und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre
gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass
von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den
Anbieter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet
-, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen
Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen
oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
2. Gerichtsstand
Der
Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des Anbieters maßgebend. Anbieter: Auszeit e.V., Hainbuchenstraße 4, 01169
Dresden
* Für den
Veranstaltungsort Korenov gilt:
Der Teilnehmer darf
selbständig (ohne Aufsicht) zur Iser gehen (ca. 150 m vom Bettenhaus), um dort
zu baden.
Dresden,
den 30. Januar 2011